Überprüfung der Anlieferungsreferenzmenge Milch (ARM)
BFH, vom 08.06.1993 - Aktenzeichen VII R 51/92
DRsp Nr. 2001/1252
Überprüfung der Anlieferungsreferenzmenge Milch (ARM)
§ 10MGV regelt ein besonderes Verfahren für die Überprüfung der dem Erzeuger vom Käufer berechneten und mitgeteilten ARM. Gegen die Mitteilung des Käufers an den Erzeuger über die von ihm berechnete ARM sind die in der AO 1977 vorgesehenen Rechtsbehelfe nicht gegeben.