BFH - Beschluss vom 08.12.2009
III B 227/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 6 S. 7;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 639
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2145/04

Übertragbarkeit des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines zu berücksichtigenden Kindes auf einen Elternteil

BFH, Beschluss vom 08.12.2009 - Aktenzeichen III B 227/08

DRsp Nr. 2010/3797

Übertragbarkeit des Freibetrags für das sächliche Existenzminimum eines zu berücksichtigenden Kindes auf einen Elternteil

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 6 S. 7;

Gründe

I.

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurde im Mai des Streitjahres (2000) von seiner Ehefrau geschieden. Die beiden gemeinsamen, 1983 und 1985 geborenen, Söhne leben in seinem Haushalt. Die geschiedene Ehefrau ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig und zahlte auch keinen Unterhalt für die Söhne.