FG Berlin - Urteil vom 27.11.2002
6 K 6388/00
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 22 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 792
EFG 2003, 697

Übertragung eines Anspruchs auf Rückübertragung nach dem VermG als Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1a EStG

FG Berlin, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 6 K 6388/00

DRsp Nr. 2003/6574

Übertragung eines Anspruchs auf Rückübertragung nach dem VermG als Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Die Übertragung eines Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz vom Berechtigten an einen Dritten stellt eine Anschaffung im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 22 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Grundstücks einen steuerbaren Spekulationsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz - EStG - (in der im Streitjahr 1996 geltenden Fassung) erzielt hat.

Mit notariellem "Abtretungs-/Kaufvertrag" vom 5. November 1993 erwarb der Kläger im Wege der Abtretung die Ansprüche auf Rückübertragung (nach dem Vermögensgesetz -VermG-) des Grundstücks X-Straße in Berlin- ... Als Veräußerer traten zwei Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft Y - Frau A und Herr B - auf, die angaben, die einzigen Rückübertragungsberechtigten zu sein. Die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft sollen einerseits ihre Anteile auf die Veräußerin A schenkweise übertragen (zwei Mitglieder: Frau C und Frau D) bzw. zu früherer Zeit ihre Erbansprüche ausgeschlagen haben (drei Mitglieder: Herr E, Frau F und Herr G).