BFH - Urteil vom 24.10.1997
VI R 136/95
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1204

Übertragung Kinderfreibetrag bei geringer Unterhaltsleistung

BFH, Urteil vom 24.10.1997 - Aktenzeichen VI R 136/95

DRsp Nr. 1998/9146

Übertragung Kinderfreibetrag bei geringer Unterhaltsleistung

Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nach, so darf der ihm zustehende Kinderfreibetrag auch dann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn sein Beitrag zum Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist (im Streitfall DM 80 monatlich). Das gilt auch in Fällen, in denen sich die Höhe der Unterhaltsverpflichtung aus einem Urteil eines Gerichts der ehemaligen DDR ergibt.

Gründe:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) zu Recht für die Tochter A, geboren 1979, den Kinderfreibetrag für das Streitjahr 1992 nur zur Hälfte (mit 2052 DM) gewährt hat.

Die Tochter lebt im Haushalt der verheirateten Kläger (Mutter und Stiefvater). Ihr Vater, der Beigeladene, ist aufgrund eines Urteils des Kreisgerichts X der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Dezember 1983 verpflichtet, an sie einen monatlichen Unterhalt von 80 DM zu zahlen. Dieser Verpflichtung ist er nachgekommen.