BFH vom 25.11.1993
IV R 68/92

Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG)

BFH, vom 25.11.1993 - Aktenzeichen IV R 68/92

DRsp Nr. 1997/8654

Umbau eines Gebäudes mit Zahnarztpraxis (§ 7 EStG)

Bleiben bei der Umgestaltung eines Gebäudes wesentliche Elemente wie z.B. Fundamente, tragende Außen- und Innenwände, Geschoßdecken und Dachkonstruktionen erhalten, so steht der Umbau auch dann nicht einem Neubau gleich, wenn lediglich der Gebäudeteil, in dem der Hausbesitzer seine Zahnarztpraxis betreibt, umgebaut wird. Die degressive Abschreibung kommt für den Umbau dann nicht in Betracht, auch wenn die Umbaukosten sehr hoch waren. Unerheblich ist auch, ob durch die Baumaßnahmen die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wurde.

Für die Praxis:

Die streitigen Bauaufwendungen sind als nachträgliche Herstellungskosten nur im Rahmen der bisherigen (linearen) AfA-Sätze zu berücksichtigen.