BFH - Urteil vom 23.11.2004
IX R 59/03
Normen:
EStG § 9 § 21 Abs. 1 ; HGB § 255 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 543
Steuertelex 2005, 275
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 341/00

Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

BFH, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen IX R 59/03

DRsp Nr. 2005/2283

Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB

1. Welche Aufwendungen zu HK zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus VuV nach § 255 Abs. 2 HGB.2. Die Herstellung eines (neuen) WG ist auch dann anzunehmen, wenn ein vorhandenes WG aufgrund von Baumaßnahmen in seiner Funktion bzw. seinem Wesen verändert wird.3. Aufwendungen für den Umbau einer bisher selbst genutzten Wohnung, die sich über zwei Geschosse erstreckt, in zwei fremdvermietete Arztpraxen sind einschl. der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen für Heilungsmaßnahmen HK i. S. des § 255 Abs. 2 1. Alt. HGB.4. Soweit die Baumaßnahmen zu Erweiterungen geführt haben, tritt § 255 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. HGB angesichts der Neuschaffung von WG durch Funktionsänderung hinter § 255 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. HGB zurück.

Normenkette:

EStG § 9 § 21 Abs. 1 ; HGB § 255 ;

Gründe: