Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Der Berufungszulassungsantrag ist unbegründet. Nach §
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