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Die Klägerin ist akademisch ausgebildete Geoökologin. Sie ist verheiratet und Mutter zweier Kinder. In den Streitjahren 1997 und 1998 übte sie keinen Beruf aus. Angabegemäß hatte sie 1995 mit einer Ausbildung zur Homöopathin begonnen. Diese Ausbildung dauerte bis 1997. Anschließend begann sie eine Ausbildung zur Heilpraktikerin, die mit der Prüfung im Jahr 2000 abschloss. Seit Dezember 2000 ist sie selbständig im Rahmen einer Heilpraktiker-Praxis tätig.
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