OLG Saarbrücken - Urteil vom 02.11.2010
4 U 534/09-162
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2011, 335
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 144/08

Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei Anbahnung eines Mandatsverhältnisses mit einer noch zu gründenden GmbH

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.11.2010 - Aktenzeichen 4 U 534/09-162

DRsp Nr. 2010/19418

Umfang der Beratungspflichten eines Steuerberaters bei Anbahnung eines Mandatsverhältnisses mit einer noch zu gründenden GmbH

Ein Steuerberater haftet nicht unter dem rechtlichen Aspekt der Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten, wenn er es im Rahmen eines Gespräches, welches der Anbahnung eines auf die laufende steuerliche Betreuung einer erst zu gründenden GmbH gerichteten Mandatsverhältnisses dient, unterlässt, eine eingehende Überprüfung der steuerlichen Risiken anzuregen, die mit der Gründung der GmbH verbunden sind.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. September 2009 - 9 O 144/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 243.266 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Gründe:

I.