BFH vom 21.10.1997
VIII R 18/96

Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen

BFH, vom 21.10.1997 - Aktenzeichen VIII R 18/96

DRsp Nr. 1998/19159

Umfang der Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist weit zu interpretieren und erfaßt alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen. Darunter fallen deshalb auch Vergütungen, die keine "Zinsen" im engeren Sinne des Wortes (gewinn- und umsatzunabhängige, laufzeitabhängige Vergütungen für Kapitalüberlassung) sind.

Für die Praxis: