BGH - Urteil vom 13.02.2003
IX ZR 62/02
Normen:
BGB §§ 675 328 ;
Fundstellen:
BB 2003, 924
BGHReport 2003, 657
BRAK-Mitt 2003, 121
DB 2003, 1216
DStRE 2003, 829
JuS 2003, 1232
NZG 2003, 727
ZIP 2003, 806
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Wiesbaden,

Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung; Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages

BGH, Urteil vom 13.02.2003 - Aktenzeichen IX ZR 62/02

DRsp Nr. 2003/5833

Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung; Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Vertrages

»a) Wer einen anderen allein auf steuerliche Vorteile einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung hinweist, haftet ihm bei einem Fehler grundsätzlich nur für den ausgebliebenen Steuervorteil und nicht für einen ausgebliebenen Unternehmenserfolg. b) In den Schutzbereich von (vor-)vertraglichen Pflichten zur richtigen Darstellung der Vorteile und Risiken einer Gesellschaftsbeteiligung werden in der Regel nachträglich auch Dritte einbezogen, sobald der Hinweisgeber erfährt, daß sie in Abstimmung mit dem Erstinteressenten möglicherweise an seiner Stelle in das Anlagevorhaben eintreten werden. Solchen Dritten gegenüber kann der Hinweisgeber auch für Fehler und Versäumnisse aus der Unterrichtung des Erstinteressenten haften, die für die Entschlußbildung der Dritten fortwirken.«

Normenkette:

BGB §§ 675 328 ;

Tatbestand: