Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
BGH, Urteil vom 14.11.1996 - Aktenzeichen IX ZR 215/95
DRsp Nr. 1997/34
Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters
»Ein Steuerberater, der es durch einen von ihm erteilten Rat oder durch die von ihm veranlaßte unzutreffende Darstellung steuerlich bedeutsamer Vorgänge verschuldet, daß gegen seinen Mandanten wegen leichtfertiger Steuerverkürzung ein Bußgeld verhängt wird, kann verpflichtet sein, jenem den darin bestehenden Vermögensschaden zu ersetzen.«