Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Aufgreifen eines rechtlichen Aspekts aus dem Einspruchsverfahren
Es verletzt nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn das Fachgericht in seiner Entscheidung einen bereits im Einspruchsverfahren erörterten rechtlichen Aspekt (hier: Drittaufwand) aufgreift.