I. Der 1935 geborene und als Rechtsanwalt zugelassene Kläger, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren 1996 und 1997 als Mitglied der Geschäftsleitung und Syndikus-Anwalt eines Unternehmens nichtselbständig tätig. Die mit ihm zusammenveranlagte Klägerin, Revisionsklägerin und Anschlussrevisionsbeklagte (Klägerin) erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem mit dem Kläger abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Verwaltung eines Mietwohnobjektes). Ihr Arbeitslohn wurde pauschal lohnversteuert.
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