Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21.02.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt —FA—) ordnete gegenüber dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) neben einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) eine zeitgleiche Lohnsteuer-Außenprüfung an. Gegen beide Prüfungsanordnungen legte der Kläger Einspruch ein und begründete diese damit, dass eine "doppelte" Prüfung unverhältnismäßig sei.
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