BFH - Urteil vom 15.03.2021
I R 1/18
Normen:
DBA-Luxemburg 1958 Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Satz 3, Schlussprotokoll Nr. 1, Nr. 12;
Fundstellen:
BB 2021, 2069
BB 2021, 2337
BFH/NV 2021, 1336
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 29.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1186/16

Umfang des sachlichen Geltungsbereichs des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958Ertragsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine mindestens 25 % der Anteile haltenden inländischen KGaAUmfang der Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich ausländischen Rechts

BFH, Urteil vom 15.03.2021 - Aktenzeichen I R 1/18

DRsp Nr. 2021/13429

Umfang des sachlichen Geltungsbereichs des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 Ertragsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine mindestens 25 % der Anteile haltenden inländischen KGaA Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich ausländischen Rechts

1. NV: Nach der Rechtslage des Jahres 2011 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische KGaA, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen (ebenso Senatsurteil vom 15.03.2021 – I R 61/17). 2. NV: Das FG hat den Inhalt des ausländischen Rechts (hier: zur Möglichkeit einer Kapitalrückzahlung durch eine SICAV) festzustellen.

Tenor

Die Revision der Klägerin wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2011 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29.11.2017 – 4 K 1186/16 im Übrigen aufgehoben.

Die Sache wird insoweit an das Hessische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

-Luxemburg 1958 Art. Abs. , Art. Abs. Satz 3, Schlussprotokoll Nr. , Nr. ;