BGH - Urteil vom 11.11.1993
IX ZR 229/92
Normen:
BGB §§ 249, 253, 675 ;
Fundstellen:
BB 1994, 171
BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 12
DB 1994, 779
DRsp I(123)384d
MDR 1994, 309
NJW 1994, 442
VersR 1994, 823
WM 1994, 507
ZfBR 1994, 118
Vorinstanzen:
OLG Celle,
LG Hannover,

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - Aktenzeichen IX ZR 229/92

DRsp Nr. 1994/1258

Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

»Gibt der Eigentümer eines aufwendig errichteten Wohnhauses dessen Eigennutzung wegen der damit verbundenen steuerlichen Belastungen auf, kann er von demjenigen, der ihm wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung ersatzpflichtig ist, keine Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses verlangen.«

Normenkette:

BGB §§ 249, 253, 675 ;

Tatbestand:

Der Kläger hat in den Jahren 1983/84 ein Zweifamilienhaus zur eigenen Nutzung errichtet; die Herstellungskosten beliefen sich auf 1. 126. 179 DM. Wegen dieser hohen Bausumme brachte die Finanzbehörde bei der Berechnung des Nutzungswertes der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 EStG) nicht die Marktmiete, sondern die wesentlich höhere Kostenmiete in Ansatz. Am 15. Dezember 1988 zog der Kläger aus dem Haus aus; seither ist es an einen Dritten vermietet.