FG Hamburg - Urteil vom 10.12.2002
IV 25/00
Normen:
ZWVO Art. 2 ; ZWVO Art. 3 ; ZWVO Art. 8 ; EGV 2504/88 Art. 13 ;

Umfüllen einer Ware in der Freizone führt nicht zur Zollwerterhöhung

FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen IV 25/00

DRsp Nr. 2003/7311

Umfüllen einer Ware in der Freizone führt nicht zur Zollwerterhöhung

Kosten für das Umfüllen der Ware in der Freizone führen nicht zur Erhöhung des Zollwertes.

Normenkette:

ZWVO Art. 2 ; ZWVO Art. 3 ; ZWVO Art. 8 ; EGV 2504/88 Art. 13 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Zollwert eingeführter Waren.

Die Klägerin betreibt den Handel mit Kaviar. Die eingekauften Nichtgemeinschaftswaren verbringt sie zunächst in ein Freizonenlager. Von dort aus wird die Ware weltweit exportiert oder an Abnehmer in der Gemeinschaft verkauft.