A.
Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob eine Umsatzsteuervergütung für die Ausfuhr von drei Seeschiffen, für deren Lieferung bereits eine Umsatzsteuervergütung gewährt worden war, verfassungsrechtlich zulässig versagt werden durfte (Problem der Doppelvergütung im Bereich des bis zum 31. Dezember 1967 geltenden Umsatzsteuerrechts).
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