FG Brandenburg - Urteil vom 16.11.2005
2 K 1869/02
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 605
EFG 2006, 692

Umsatztantieme eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

FG Brandenburg, Urteil vom 16.11.2005 - Aktenzeichen 2 K 1869/02

DRsp Nr. 2006/11567

Umsatztantieme eines alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Die Vereinbarung einer Vertriebsprovision für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die den An- und Verkauf von Mineralölprodukten betreibt, kann steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Arbeitsbereiche des Geschäftsführers als allgemeiner Geschäftsleiter und als Vertriebs-Mitarbeiter abgrenzbar sind, die GmbH ihm ein Festgehalt als Vergütung für die allgemeine Leitungstätigkeit sowie als Grundgehalt für die Tätigkeit im Bereich des Vertriebs zahlt, die Provision als Vergütung für die eigentliche Vertriebs-Tätigkeit zugesagt hat, der Geschäftsführer Provisionen nur für die von ihm selbst abgeschlossenen Geschäfte erhält und nicht anders behandelt wird als die übrigen im Bereich des Vertriebs beschäftigten Mitarbeiter.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Tatbestand: