BFH - Urteil vom 11.11.1997
VIII R 39/94
Fundstellen:
DStZ 1998, 768

Umwandlung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste

BFH, Urteil vom 11.11.1997 - Aktenzeichen VIII R 39/94

DRsp Nr. 1999/1084

Umwandlung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste

Einlagen des beschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft führen nicht dazu, daß ein für einen früheren Veranlagungszeitraum festgestellter verrechenbarer Verlust des Gesellschafters ausgleichsfähig wird. Die Regelung des § 15 a EStG ist mit der Verfassung vereinbar.

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1) betreibt ein Restaurant. Mit Vertrag vom 28. Januar 1983 beteiligte sich die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), mit einer Einlage von 30000 DM als atypisch stille Gesellschafterin am Unternehmen der Klägerin zu 1.