FG Münster - Urteil vom 23.09.2015
9 K 4074/11 G

Umwandlungsteuerliche Auswirkungen eines gewerbesteuerlichen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens

FG Münster, Urteil vom 23.09.2015 - Aktenzeichen 9 K 4074/11 G

DRsp Nr. 2016/3755

Umwandlungsteuerliche Auswirkungen eines gewerbesteuerlichen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens

Tenor

Unter Änderung der Gewerbesteuermessbescheide 1999, 2000 und 2001, jeweils vom 25.01.2005 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2011, werden die Gewerbesteuermessbeträge 1999, 2000 und 2001 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgesetzt. Die Berechnung der festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Tatbestand

Streitig sind die Auswirkungen eines gewerbesteuerlichen aktiven organschaftlichen Ausgleichspostens.

Die Klägerin wurde im Jahr ... als B GmbH (AG C, HRB ...) gegründet. Gesellschaftszweck war (verkürzt) die Herstellung von ...

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