Die Klägerin erzielte im Streitjahr 1994 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Lehrerin.
Sie bewohnte bis Dezember 1994 die Wohnung ,A'-Str. . . . in . . . Zum . . . Dezember 1994 verzog sie in die Wohnung ,B'-Str. . . . in . . .
In ihrer Einkommensteuererklärung 1994 machte die Klägerin u.a. - neben hier nicht im Streit befindlichen Werbungskosten - Umzugskosten von 7.376 DM als außergewöhnliche Belastungen geltend: Sie legte ein ärztliches Attest des praktischen Arztes Dr. . . . in . . . vom . . . März 1995 vor, demzufolge sie seit Oktober 1994 an einem ausgeprägten beiderseitigen Tinnitus leide und aufgrund der Erkrankung hausärztlicherseits ein Umzug in eine ruhigere Wohngegend ausdrücklich befürwortet werde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|