OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.11.2003
I-23 U 47/03
Normen:
BGB § 242 § 276 § 675 ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 06.03.2003

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei pauschalierender Auskunft gegenüber Kommanditisten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003 - Aktenzeichen I-23 U 47/03

DRsp Nr. 2004/1025

Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei pauschalierender Auskunft gegenüber Kommanditisten

1. Kommanditisten können in den Schutzbereich eines zwischen der KG und dem Steuerberater abgeschlossenen Beratervertrages einbezogen sein.2. Der haftpflichtige Steuerberater hat den Mandanten vermögensmäßig so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde; der Geschädigte darf im Wege des Schadensersatzes nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen kann, wobei die hierzu erforderliche Differenzrechnung einen Gesamtvermögensvergleich voraussetzt, bei der alle Folgen des schädigenden Ereignisses zu berücksichtigen sind, die bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung eingetreten oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.

Normenkette:

BGB § 242 § 276 § 675 ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1 ;

Tatbestand:

A.