FG Hessen, vom 11.05.1998 - Aktenzeichen 6 K 4534/91
DRsp Nr. 2001/2856
Unberechtigter Steuerausweis bei Vorausrechnung
Ein unrichtiger Steuerausweis i.S. des § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG liegt vor, wenn ein Abrechnungspapier durch falsche Angaben den Eindruck erweckt, als sei die abgerechnete Lieferung bereits erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn der Aussteller im Zeitpunkt der Aushändigung der Rechnung willens und in der Lage gewesen ist, die später nicht ausgeführte Lieferung zu erbringen.
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