Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 16.01.2014 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 6.342 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5 zu tragen.
Streitig ist der unbeschränkte Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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