I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine in Luxemburg ansässige und nach luxemburgischem Recht zugelassene Buchprüfungsgesellschaft (expert comptable), die auch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Auch in Deutschland leistet die Klägerin bundesweit Hilfe in Steuersachen. Zusammen mit einer weiteren luxemburgischen Gesellschaft, für welche die Klägerin eine Aufsichtsfunktion innehat, ist die Klägerin für 350 Mandanten, davon ca. 20 % in Deutschland, tätig. Anlässlich ihrer Tätigkeit für die in Deutschland ansässige Familie G, für deren GmbH und GbR die Klägerin Jahresabschlüsse mit Steuererklärungen erstellte und für die sie ein Einspruchsverfahren betrieb, wies der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die Klägerin als Bevollmächtigte zurück.
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