I.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Kindergeld für das Kalenderjahr 2003. Insbesondere ist streitig, ob der Grenzbetrag der Einkünfte überschritten wurde.
Der Kläger ist Beamter der Freien und Hansestadt Hamburg. Für seine am ..... 1983 geborene Tochter (Frau J. H.) beantragte der Kläger am 30.09.2001 bei der Beklagten die Zahlung von Kindergeld über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus. Diesem Antrag gab die Beklagte statt.
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