FG Hamburg - Urteil vom 08.08.1997
I 68/97
Fundstellen:
EFG 1998, 106

Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes

FG Hamburg, Urteil vom 08.08.1997 - Aktenzeichen I 68/97

DRsp Nr. 2001/2835

Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes

1. Zu den eigenen Bezügen eines Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gehören auch die Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines verheirateten Kindes, die grundsätzlich in Höhe der Hälfte des Nettoeinkommens des Ehegatten angesetzt werden, wobei diesem aber mindestens das steuerliche Existenzminimum (1998: DM 12.365) verbleiben muß.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Festsetzung und Zahlung von Kindergeld ab 1. Januar 1996 streitig.

Der Kläger ist im ... der Freien und Hansestadt Hamburg tätig. Er bezog von der Familienkasse der FHH (Beklagter) für seinen am 23. 12. 1972 geborenen Sohn F. (F.) Kindergeld. F. absolviert ein Jurastudium an der Universität Hamburg. Der Kläger leistet ihm Unterhalt. F. heiratete am 3.11.1995. Die Ehefrau des F. ist Zahnarzthelferin.