Der Kläger begehrt die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die Mutter seines Kindes als außergewöhnliche Belastung.
Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Mit seiner Einkommensteuererklärung für 2005 machte er Unterhaltszahlungen an die Mutter seines Kindes, mit der er nicht verheiratet war, in Höhe von 8.807,24 EUR geltend.
Mit Einkommensteuerbescheid für 2005 vom 20.07.2006 setzte der Beklagte die Einkommensteuer auf 10.543 EUR fest. Unterhaltsleistungen des Klägers an die Kindesmutter berücksichtigte der Beklagte nicht als außergewöhnliche Belastungen, da die Unterhaltszahlungen nicht nachgewiesen worden seien.
Gegen diesen Bescheid legte der Kläger am 24.07.2006 Einspruch ein.
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