Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BFH vom 26.6.1987 (BStBl II, 713) hat das BVerfG mit der Begründung, die Entlastungen der Eltern durch Kindergeld, kindbedingte steuerliche Vergünstigungen sowie außersteuerliche Leistungen böten keinen Anhaltspunkt für einen Verstoß des Gesetzgebers gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 9.2.1988, HFR 1989, 270). Nach dem eindeutigen Wortlaut im § 33 a Abs. 1 EStG kommt es auch nicht darauf an, wer Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|