OLG Köln - Beschluss vom 13.10.2023
4 W 31/23
Normen:
GmbHG § 15 Abs. 3;
Fundstellen:
NJW 2024, 905
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 24.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 215/23

Unterlassung der Verwendung einer notariellen Niederschrift über die Nichterteilung der Genehmigung zur Annahme von Abtretungsangeboten über Gesellschaftsanteil und Geschäftsanteil

OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2023 - Aktenzeichen 4 W 31/23

DRsp Nr. 2024/4657

Unterlassung der Verwendung einer notariellen Niederschrift über die Nichterteilung der Genehmigung zur Annahme von Abtretungsangeboten über Gesellschaftsanteil und Geschäftsanteil

Ein Auftraggeber hat gegen einen Bauplaner keinen Schadensersatzanspruch aus einem Generalplanervertrag wegen einer Bauzeitüberschreitung, wenn die betreffenden Störereignisse vorhersehbar waren und nicht in den Verantwortungsbereich des Bauplaners fallen.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. August 2023 - 12 O 215/23 sowie der geänderte Verfügungsantrag vom 22. September 2023 werden auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 65.000 €.

Normenkette:

GmbHG § 15 Abs. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt - nach Antragsänderung im Beschwerderechtszug -von den Antragsgegnern im Wege des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nunmehr Unterlassung der Verwendung einer notariellen Niederschrift über die Nichterteilung seiner Genehmigung zur Annahme von Abtretungsangeboten der Antragsgegnerinnen zu 1 und 3 über Gesellschafts- und Geschäftsanteile sowie eine Forderung.