1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 8. September 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht und auf Unterlassung von Äußerungen in Anspruch, die auf dem vom Beklagten seit dem Jahr 2010 betriebenen Online-Auftritt ### abrufbar waren.
Der Kläger ist Unternehmensberater und als solcher Aufsichtsratsmitglied mehrerer Aktiengesellschaften, darunter die Folgenden: ### (vormals ###), und ###, an denen Herr ### über die ### als Investor wesentliche Anteile hält. Seit 1.07.2009 ist der Kläger zudem Verwaltungsratspräsident der ### (vormals ### bzw. ###; im Folgenden: ###) mit Sitz in der Schweiz.
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