FG Sachsen - Urteil vom 01.12.2004
7 K 2107/02
Normen:
EStG § 3 Nr. 9 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 1 S. 2 ; LStR 2002 R 9 Abs. 1 S. 3;

Unterstellung eines Zusammenhangs zwischen der Zahlung einer Abfindung und der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

FG Sachsen, Urteil vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 7 K 2107/02

DRsp Nr. 2005/1824

Unterstellung eines Zusammenhangs zwischen der Zahlung einer Abfindung und der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Abfindungen, die gezahlt werden, obwohl nach dem im Rahmen eines Rationalisierungsprogramms geschlossenen Tarifvertrag der Arbeitnehmer nach Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes keinen Anspruch auf Zahlung der Abfindung hat, können gleichwohl als durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses veranlasst anzusehen sein, so dass § 3 Nr. 9 EStG Anwendung findet, weil bereits das Zahlen einer Abfindung eine Vermutung für die Veranlassung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ergibt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 9 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 1 S. 2 ; LStR 2002 R 9 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Steuerfreiheit von Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz - EStG -.