Untreue bei Entgegennahme von Subventionen; Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes einer Konzernmutter gegenüber der Tochter; strafrechtliche Haftung bei existenzgefährdendem Eingriff
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 5 StR 73/03
DRsp Nr. 2004/10134
Untreue bei Entgegennahme von Subventionen; Vermögensbetreuungspflicht des Vorstandes einer Konzernmutter gegenüber der Tochter; strafrechtliche Haftung bei existenzgefährdendem Eingriff
»1. Investitionsbeihilfen begründen grundsätzlich keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1StGB, es sei denn, der Empfänger hat zugleich über den Subventionszweck hinausgehende Vermögensinteressen des Subventionsgebers zu beachten.2. In einem Konzern verletzen die Vorstandsmitglieder der beherrschenden Aktiengesellschaft jedenfalls dann ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber einer abhängigen GmbH, wenn deren Vermögenswerte in einem solchen Umfang ungesichert im Konzern angelegt werden, daß im Fall ihres Verlustes die Erfüllung von Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft oder deren Existenz gefährdet wäre.3. Zur Bestimmung des Schuldumfangs bei Untreue durch existenzgefährdenden Eingriff.«