BFH - Urteil vom 15.12.1999
IX R 76/97
Normen:
AO § 171 Abs. 3 ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, 5 ;

Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

BFH, Urteil vom 15.12.1999 - Aktenzeichen IX R 76/97

DRsp Nr. 2002/2438

Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

1. Eine durch einen nicht Postulationsfähigen eingelegte Revision ist zwar unwirksam, aber "kein unbeachtliches Nichts", das zu einer gerichtlichen Amtshandlung Anlass gäbe, sondern ein tatsächliches Geschehen und lediglich wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Rechtsmittelführers als unzulässig zu verwerfen. 2. Die von einer nicht postulationsfähigen Person eingelegte Revision ist nicht geeignet, die für die Einlegung der Revision gesetzlich vorgeschriebene Frist zu wahren. 3. Die von einem nicht Postulationsfähigen unwirksam eingelegte Revision hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3 AO.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 3 ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1, 5 ;