Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 30i des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG). Diese Bestimmung regelt in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BetrAVG eine besondere Beitragspflicht (so genannte Einmalbeitragspflicht) bestimmter Arbeitgeber zum Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).
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