Die Beteiligten streiten darüber, ob das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) am Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 der Finanzgerichtsordnung (FGO) leidet.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, streitet mit dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung u.a. um die Abziehbarkeit verbuchter Betriebsausgaben. Damit hat es folgende Bewandtnis:
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