BFH - Beschluß vom 22.10.2001
II B 3/01
Normen:
FGO § 53 Abs. 2 §§ 56 129 Abs. 1 ; ZPO § 182 ;

Urteilszustellung durch Niederlegung bei der Post

BFH, Beschluß vom 22.10.2001 - Aktenzeichen II B 3/01

DRsp Nr. 2002/9626

Urteilszustellung durch Niederlegung bei der Post

1. Wird ein FG-Urteil durch Niederlegung bei der Post zugestellt, so ist es für die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung unerheblich, ob der Zustellungsempfänger den Benachrichtigungsschein zur Kenntnis nimmt (Anschluss an BFH-Urt. v. 06.09.1990 - IV R 7/90, BFH/NV 1991, 714).2. Mit der bloßen Behauptung, die Benachrichtigung über die Niederlegung sei "offensichtlich verlorengegangen" kann kein Wiedereinsetzungsgrund in den vorigen Stand dargelegt werden.

Normenkette:

FGO § 53 Abs. 2 §§ 56 129 Abs. 1 ; ZPO § 182 ;