FG Münster - Urteil vom 29.11.2012
3 K 3834/10 G
Normen:
GewStG § 7; EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 2;

Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

FG Münster, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 3 K 3834/10 G

DRsp Nr. 2013/3567

Veräußerung eines 100 %igen KapG-Anteils im SBV gewerbesteuerpflichtig

Gewinne aus der Veräußerung einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen 100 %igen GmbH-Beteiligung sind gewerbesteuerpflichtig, es sei denn, die Anteile werden im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs veräußert oder entnommen.

Normenkette:

GewStG § 7; EStG § 16; EStG § 34; GewStG § 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen der Gewerbesteuer unterliegt.

Alleiniger Kommanditist der Klägerin war Herr O 1, der auch alle Anteile an der Komplementär-GmbH hielt. Zum Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten gehörten neben den Anteilen an der Komplementär-GmbH außerdem seine Anteile in Höhe von X Euro und X Euro an der O 1 GmbH, die das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ausmachten.

Herr O 1 veräußerte seine Beteiligung an der O 1 GmbH an die Klägerin sowie seine Beteiligung an der Klägerin an die N AG (N AG) wie folgt: