Die Beteiligten streiten, ob ein Gewinn aus der Veräußerung von im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen GmbH-Anteilen der Gewerbesteuer unterliegt.
Alleiniger Kommanditist der Klägerin war Herr O 1, der auch alle Anteile an der Komplementär-GmbH hielt. Zum Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten gehörten neben den Anteilen an der Komplementär-GmbH außerdem seine Anteile in Höhe von X Euro und X Euro an der O 1 GmbH, die das gesamte Stammkapital der Gesellschaft ausmachten.
Herr O 1 veräußerte seine Beteiligung an der O 1 GmbH an die Klägerin sowie seine Beteiligung an der Klägerin an die N AG (N AG) wie folgt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|