FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 11.12.2000
3 K 198/96
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S 2 ; BewG § 79 ;

Veräußerung eines Grundstücks an nahen Angehörigen für einen zu niedrigen Kaufpreis als verdeckte Gewinnausschüttung; Verkehrswertermittlung des Grundstücks im Ertragswertverfahren

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 11.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 198/96

DRsp Nr. 2001/16272

Veräußerung eines Grundstücks an nahen Angehörigen für einen zu niedrigen Kaufpreis als verdeckte Gewinnausschüttung; Verkehrswertermittlung des Grundstücks im Ertragswertverfahren

1. Veräußert eine GmbH ein Grundstück an den Ehemann einer Gesellschafterin zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis, liegt in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkehrswert und dem Kaufpreis eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG vor. 2. Ausführungen zur Ermittlung des Grundstücksverkehrswerts im Ertragswertverfahren, insbesondere zur Berücksichtigung einer geringen Vermietbarkeit bzw. eines Leerstands.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S 2 ; BewG § 79 ;

Tatbestand:

Streitig ist, inwieweit der Kaufpreis in Höhe von 975.000 DM für die Veräußerung eines der Klägerin gehörenden Grundstücks an den Ehemann ihrer Gesellschafterin den Verkehrswert des Grundstücks unterschreitet, so dass im Wertunterschied eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) an die Gesellschafterin zu sehen wäre (§ 8 Abs. 3 Satz 2, § 27 Körperschaftsteuergesetz - KStG -).