BFH vom 24.07.1996
X R 139/93

Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

BFH, vom 24.07.1996 - Aktenzeichen X R 139/93

DRsp Nr. 1997/8186

Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

Der Gewinn aus der Veräußerung eines entgeltlich erworbenen Optionsrechts an einen Dritten innerhalb der Spekulationsfrist unterliegt nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG der Einkommensteuer.

Für die Praxis:

Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Options- und Finanztermingeschäften an der Deutschen Terminbörse und von anderen als Optionsscheine bezeichneten Finanzinstrumenten im Bereich der privaten Vermögensverwaltung vgl. BdF-Schreiben vom 10.11.1994, BStBl I, 816.