BFH - Urteil vom 04.12.2007
VIII R 53/05
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BB 2008, 705
BFH/NV 2008, 462
BFHE 219, 339
BStBl II 2008, 563
DB 2008, 438
NJW-RR 2008, 922
Vorinstanzen:
FG München, vom 04.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2385/03

Veräußerung von Indexzertifikaten mit Garantiezusage

BFH, Urteil vom 04.12.2007 - Aktenzeichen VIII R 53/05

DRsp Nr. 2008/3793

Veräußerung von Indexzertifikaten mit Garantiezusage

»1. Der Überschuss aus der Veräußerung von Indexzertifikaten mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist. 2. Soweit der Steuerpflichtige das der Höhe nach eindeutig bestimmbare Risiko eines Kapitalausfalls eingegangen ist, entfällt der bei Veräußerung der Zertifikate erzielte Überschuss im Rahmen des § 20 EStG auf den nicht steuerbaren Bereich. 3. Die Höhe des steuerpflichtigen Teils des insgesamt erzielten Überschusses bestimmt sich nach der Relation zwischen der Mindestrückzahlung und der Differenz zwischen Nominalbetrag der Anlage und Mindestrückzahlung (Risikobereich).«

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ;

Gründe: