BFH vom 13.11.1996
I B 3/96

Veräußerungsgewinne einer Zwischengesellschaft, die lediglich vermögensverwaltend tätig ist

BFH, vom 13.11.1996 - Aktenzeichen I B 3/96

DRsp Nr. 2001/1209

Veräußerungsgewinne einer Zwischengesellschaft, die lediglich vermögensverwaltend tätig ist

1. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 KStG ist auf Zwischengesellschaften i.S. des § 7 Abs. 1 AStG nicht entsprechend anzuwenden. 2. Es ist zweifelhaft, ob Veräußerungsgewinne, die eine lediglich vermögensverwaltend tätige Zwischenkapitalgesellschaft erzielt, der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.

Für die Praxis: