Veräußerungsgewinne einer Zwischengesellschaft, die lediglich vermögensverwaltend tätig ist
BFH, vom 13.11.1996 - Aktenzeichen I B 3/96
DRsp Nr. 2001/1209
Veräußerungsgewinne einer Zwischengesellschaft, die lediglich vermögensverwaltend tätig ist
1. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2KStG ist auf Zwischengesellschaften i.S. des § 7 Abs. 1AStG nicht entsprechend anzuwenden.2. Es ist zweifelhaft, ob Veräußerungsgewinne, die eine lediglich vermögensverwaltend tätige Zwischenkapitalgesellschaft erzielt, der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen.
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