BFH vom 24.04.1996
12 K 3228/91, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt

Verdeckte Einlage einer schuldrechtlichen Position in eine GmbH

BFH, vom 24.04.1996 - Aktenzeichen 12 K 3228/91, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt

DRsp Nr. 1997/8224

Verdeckte Einlage einer schuldrechtlichen Position in eine GmbH

1. In eine Kapitalgesellschaft (GmbH) kann auch ein Handelsvertreterrecht verdeckt eingelegt werden. 2.Die verdeckte Einlage ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten, wobei auch das zugrunde liegende schuldrechtliche Vertragsverhältnis einzubeziehen ist. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der GmbH in späteren Veranlagungszeiträumen ist hingegen nicht zu berücksichtigen.

Für die Praxis:

Zu 1.: Die Kläger betrieben im Streitjahr zunächst in Form einer GbR eine Handelsvertretung. Diese gewerbliche Tätigkeit wurde durch die Übertragung des Anlagevermögens und der Rechte aus dem Handelsvertretervertrag auf eine neugegründete GmbH, an der die Kläger zu jeweils 50 % beteiligt waren, übertragen. Die verdeckte Einlage des Vertretungsrechts von der GbR auf die GmbH führte dazu, daß auf der Ebene der GbR ein Aufgabegewinn in Höhe der Einlage des Wirtschaftsguts "Vertretungsrecht" entstand (BFH vom 18.12.1990, BStBl II 1991, 512).