I.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Betrieb von und die Beteiligung an Gaststätten und Gasthöfen mit oder ohne Fremdenzimmer sowie der Vertrieb und das Betreiben von Spielautomaten. Gesellschafter der Klägerin sind zu 48 v.H. die B-GmbH zu 28 v.H. Herr P sowie zu 24 v.H. Frau S. Die Gesellschafter P und S sind zudem zu 90 v.H. bzw. zu 10 v.H. Gesellschafter der B-GmbH.
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