Die Klägerin, eine GmbH, wurde zum 1. Januar 1993 gegründet. Alle Geschäftsanteile werden von ihrem Geschäftsführer N. (künftig: N.) gehalten. Er hat das Stammkapital i.H.v. 50.000,- DM durch die Einbringung seines zum 1. August 1989 eröffneten Einzelunternehmens geleistet. Die Klägerin betreibt - wie zuvor das Einzelunternehmen - eine Schlosserei.
Nach § 3 des Anstellungsvertrages (Bl. 41 f. Dok) vom 3. Januar 1993 erhielt N. als Vergütung u. a.
- ein Monatsgehalt i.H.v. 4.000 DM,
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|