Die Klägerin wurde 1988 als GmbH gegründet. Am Stammkapital i.H.v. 75 TDM waren im Streitjahr 1996 die Gesellschafter Juwelier H, dessen Sohn O und dessen Tochter E mit einer Stammeinlage von je 25 TDM beteiligt. Das Unternehmen war zuvor in der Rechtsform des Einzelunternehmens, später durch Aufnahme der Kinder in der Rechtsform der OHG geführt worden. Unternehmensgegenstand ist die Herstellung und der Handel mit Gegenständen aller Art. des Juwelier- und Schmuckgewerbes.
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