FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.12.2008
3 K 178/05
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 2; AO § 162 Abs. 1;

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Veräußerung eines Grundstücks mit teilfertigen Bauten durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter zu dem unter dem Verkehrswert liegenden Buchwert; Schätzung des angemessenen Verkehrswerts

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 3 K 178/05

DRsp Nr. 2010/15405

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Veräußerung eines Grundstücks mit teilfertigen Bauten durch eine Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter zu dem unter dem Verkehrswert liegenden Buchwert; Schätzung des angemessenen Verkehrswerts

1. Eine vGA liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ein Grundstück mit einem teilfertigen Gebäude (mit mehreren Bauteilen, Büro- und Lagerflächen sowie Stellplätzen) zum Buchwert an einen ausscheidenden Gesellschafter veräußert, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erhalten. 2. Ob und ggf. in welchem Umfang die tatsächlich vereinbarten Preise für Grund und Boden sowie Bauten von denjenigen abweichen, die zwischen fremden Dritten vereinbart worden wären, ist eine tatsächliche Frage. Das FG muss den maßgeblichen Fremdvergleichspreis unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ermitteln, was im Regelfall eine Schätzung gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 FGO, § 162 Abs. 1 AO notwendig macht. Die Entscheidung darüber, wie der Fremdvergleich im Einzelfall durchzuführen ist, obliegt grundsätzlich dem FG.