I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren mit Einkommensteuerbescheid vom 10. Oktober 2005 durch den Beklagten und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) im Schätzungswege zur Einkommensteuer 2003 veranlagt worden, da sie eine Einkommensteuererklärung nicht abgegeben hatten. Im Klageverfahren reichten sie diese am 23. September 2011 beim Finanzgericht (FG) ein und ergänzten sie mit Schreiben vom 30. November 2011.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|